Bedarf auswählen
Stellen Sie Ihre Pflegebox aus zugelassenen Pflegehilfsmitteln zusammen.
Ihre Pflegebox mit Hilfsmitteln im Wert von bis zu 42 € monatlich – verständlich beantragt und bequem nach Hause geliefert.
KI-generiertes BildmotivBei bestehendem Anspruch und Genehmigung durch die Pflegekasse.
Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € monatlich
Produkte passend zum persönlichen Bedarf
Antrag und Rückfragen verständlich begleitet
So funktioniert’s
Von der Auswahl bis zur ersten Lieferung führen wir Sie verständlich durch den gesamten Ablauf – auch wenn Sie den Antrag für einen Angehörigen stellen.
Stellen Sie Ihre Pflegebox aus zugelassenen Pflegehilfsmitteln zusammen.
Wir führen Sie in wenigen, klaren Schritten durch alle nötigen Angaben.
Wir kümmern uns um die Abstimmung. Nach Bewilligung kommt die Box nach Hause.
Ihr nächster Schritt
Wählen Sie bedarfsgerecht aus. Den Antrag führen wir danach verständlich mit Ihnen durch.
Unverbindlich und verständlich
Monatlicher Höchstbetrag
bis zu 42 € nach § 40 Abs. 2 SGB XI
Beispielzusammenstellung. Die Kostenübernahme setzt Anspruch und Genehmigung der Pflegekasse voraus.
Gut zu wissen
Die wichtigsten Antworten für Pflegebedürftige und Angehörige – verständlich und ohne Fachchinesisch.
Typischerweise können Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten, wenn sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden und die Produkte für die Pflege benötigt werden. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Pflegekasse.
Bei bestehendem Anspruch und Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die Kosten für anerkannte Pflegehilfsmittel bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 42 € pro Monat. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Je nach persönlichem Bedarf zum Beispiel Einmalhandschuhe, Fingerlinge, medizinische Gesichtsmasken, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen sowie Mittel zur Hände- und Flächendesinfektion.
Änderungswünsche können Sie Medivaro mitteilen. Ob und ab wann eine geänderte Zusammenstellung geliefert wird, hängt vom bewilligten Bedarf und dem jeweiligen Abrechnungsstand ab.